26.1.2021: Laut dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Salzburg ist die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuung grundsätzlich auch unter den Regelungen der COVID-19-NotMV möglich, sofern es sich um die Wahrnehmung der Aufsicht über minderjährige Kinder iSd § 15 Abs 2 Z 2 3. COVID-19-NotMV (hier herunterladen) handelt. Sofern dies nicht zutreffen sollte, wären jedenfalls die Ausgangsbeschränkungen gem § 1 leg cit sowie die darin normierten Ausnahmetatbestände zu berücksichtigen.
Bitte halten Sie sämtliche Sicherheitsvorkehrungen ein und handeln Sie eigenverantwortlich. Bleiben Sie gesund!