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Familienverband: Reform bei Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ist wichtige Entlastung für pflegende Angehörige

 

Der Katholische Familienverband begrüßt die ab 1. Jänner 2014 geltende Neuregelung zu Pflegekarenz und zur Pflegeteilzeit als wichtigen Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Erfreut zeigt er sich auch über die Verankerung einer kostenlosen Hebammen-Beratung im Mutter-Kind-Programm.

 

Wien, 4. Juni 2013. „Die heute im Ministerrat beschlossene gesetzliche Regelung zur Pflegekarenz und zur Pflegeteilzeit trägt dazu bei, dass pflegende Angehörige nach dem ersten Schock der Diagnose mehr Zeit bekommen, das Wichtigste rund um die Pflege zu arrangieren“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs (KFÖ), Alfred Trendl.

„Gerade der Beginn einer Pflegebedürftigkeit bzw. einer gravierenden gesundheitlichen Verschlechterung stellt Betroffene und ihre Angehörigen vor besonders große Herausforderungen. Hier ist eine Unterstützung besonders wichtig.“ Pflegende Angehörige können ab 1. Jänner 2014 ab der Pflegegeldstufe 3 oder ab der Stufe 1 bei minderjährigen Kindern und bei einer Demenzerkrankung bis zu drei Monate in Karenz gehen. In dieser Zeit bleibt die Krankenversicherung bestehen, maximal 1400 Euro Pflegekarenzgeld können bezogen werden. Das Sozialministerium geht davon aus, dass rund 2.000 Personen jährlich davon Gebrauch machen könnten.

 

Pflegeteilzeit neu eingeführt

Bei der Pflegeteilzeit kann maximal drei Monate das Arbeitspensum auf bis zu zehn Stunden Arbeitszeit pro Woche reduziert werden. Voraussetzung dafür sind die gleichen Kriterien wie bei der Pflegekarenz. Sowohl bei der Pflegekarenz, als auch bei der Pflegeteilzeit ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Wie schon bei Papamonat und Väterkarenz wird die Akzeptanz der neuen sozialrechtlichen Maßnahmen von der  Innovation und Offenheit der Arbeitgeber abhängen. Wer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst nimmt, wird diese Möglichkeiten den Mitarbeitern eröffnen.

Erfreulich sei die weit gefasste Definition des Begriffes Angehörige, so KFÖ-Präsident Alfred Trendl.  So gilt diese Regelung neben anderen auch für Großeltern und Enkelkinder. 

 

Hebammenberatung: ein Schritt „frühe Hilfen“ auf Bundesebene einzuführen

Ebenfalls auf der Tagesordnung des Ministerrates stand die gesetzliche Verankerung einer kostenlosen Hebammen-Beratung im Mutter-Kind-Pass-Programm. „Wir freuen uns sehr darüber, dass mit dieser Leistung ein natürlicher Zugang zu Schwangerschaft unterstützt wird und die Mütter diese kostenlos in Anspruch nehmen können“, sagt KFÖ-Präsident Trendl. „Es stellt eine Trendwende in der Gesundheitspolitik dar diese „frühe Hilfe“ zu verankern, ein nächster Schritt wäre die Übernahme der Kosten einer Hausgebur."

 

Jede Schwangere soll in Zukunft die Möglichkeit haben, in der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche eine einstündige Beratung durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen - als zusätzliche Leistung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes. Dieses Gespräch ist freiwillig, die ärztlichen Untersuchungen sind nicht berührt. Analog zu den ärztlichen Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass-Programm werden zwei Drittel der Kosten vom Familienlastenausgleichsfonds und ein Drittel von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. An diesem Finanzierungsmodell übt der Katholische Familienverband Kritik:  „Wie bei anderen Vorsorgeuntersuchungen sollten die entstehenden Kosten ausschließlich  von den Krankenkassen getragen werden und nicht aus Familienlastenausgleichsfonds finanziert werden. Schließlich fällt es in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen“, so Trendl.

 

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