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Katholischer Familienverband zum Tag des Lebens: Kinder bringen Leben ins Leben!

Anlässlich des „Tag des Lebens“ betont der Katholische Familienverband Österreich, wie sehr Kinder das Leben bereichern und fordert mehr Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt.

 

 

Wien, 29. Juni 2026. „Mit Kindern wird das Leben lebendiger. Sie lehren uns, das eigene Leben anders zu sehen, und der Fokus verschiebt sich von einem selbst zur nächsten Generation“, sagt die Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbandes, Judith Tscheppe, anlässlich des „Tag des Lebens“. Für die Alleinerzieherin und Mutter zweier Söhne ist jeder Tag, den sie mit ihnen verbringen kann, trotz mancher Mühen ein "unglaubliches Geschenk". Der „Tag des Lebens“ wurde von der „Aktion Leben“ vor 43 Jahren initiiert und wird seitdem gemeinsam mit der der katholische Kirche Österreichs am 1. Juni gefeiert. Für Vizepräsidentin Britta Brehm-Cernelic bringen Kinder ganz neue Perspektiven in das eigene Leben. Als berufstätige Mutter von vier Kindern hat sie die Erfahrung gemacht: „Durch das Leben mit Kindern wurde ich viel achtsamer und resilienter, auch im Umgang mit anderen Menschen. Man lässt sich als Mutter nicht mehr leicht aus der Ruhe bringen, selbst in absoluten Ausnahmesituationen.“

Der Katholische Familienverband ist sich jedoch auch bewusst, dass nicht jede Schwangerschaft bei einer Frau geplant und erhofft ist und nimmt den "Tag des Lebens" einmal mehr zum Anlass, mehr Beratungsangebote und Motivforschung bei Schwangerschaftskonflikten zu fordern. Vizepräsidentin Barbara Fruhwürth: „Eine anonyme Statistik und Motivforschung wäre eine dringend notwenige Grundlage für gezielte Beratungsangebote." Gleichzeitig appelliert die Vizepräsidentin an die Regierung, flankierende Maßnahmen wie ein flächendeckendes Netz an anerkannten psychosozialen und kostenfreien Beratungsstellen, eine Reform des Familienhärteausgleichsfonds oder die Einführung einer zumindest dreitägigen Bedenkzeit zwischen ärztlicher Beratung und Abbruch der Schwangerschaft im Ärztegesetz zu verankern, umzusetzen. Fruhwürth verweist dabei auf eine ähnliche Bedenkzeit, die es vor kosmetischen Operationen gibt: „Bei einer Nasenkorrektur sind zwischen Beratungsgespräch und Operation gesetzlich 14 Tage Bedenkzeit verpflichtend, um ausreichend Zeit für die Entscheidungsfindung zu haben,“ sagt die Vizepräsidentin und fragt: „Warum gilt das nicht auch für einen Eingriff wie den Schwangerschaftsabbruch?“ Bei dem Thema vermisst sie eine faktenbasierte Diskussion, bei der Frauen und Kinder im Mittelpunkt stehen.

 

 

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