Katholischer Familienverband: Dritte Nullrunde bedeutet realen Kaufkraftverlust für Familien
„Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Schulstartgeld und Kinderabsetzbetrag werden bereits zum dritten Mal in Folge nicht an die Inflation angepasst. Das bedeutet einen realen Kaufkraftverlust für Familien und erhöht das Risiko von Kinderarmut“, sagt Peter Mender, Präsident des Katholischen Familienverbandes. Besonders betroffen seien Alleinerziehende sowie Familien mit mehreren Kindern, die bereits heute überdurchschnittlich armutsgefährdet sind. Der Familienverband fordert daher eine Überprüfung der geplanten Sparmaßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf Familien.
Familienbonus bleibt wichtiger Eckpfeiler
Positiv bewertet der Familienverband, dass der Familienbonus Plus als zentrale steuerliche Entlastung für Familien erhalten bleibt. Damit werde weiterhin berücksichtigt, dass von einem Einkommen unterschiedlich viele Personen leben müssen.
Kritisch sieht der Katholische Familienverband aber die geplante Neuregelung beim Familienbonus. Künftig soll der volle steuerliche Vorteil nur dann ausgeschöpft werden können, wenn beide Elternteile entsprechend erwerbstätig sind.
„Der Familienbonus ist keine Förderung und keine Sozialleistung, sondern eine steuerliche Berücksichtigung des Existenzminimums von Kindern“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes und findet: „Die geplante Splitting-Regelung geht zulasten der Wahlfreiheit von Familien und benachteiligt Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen möchten.“
Die neue 75/25-Aufteilung des Familienbonus soll ab dem Jahr 2028 gelten. „Erfreulicherweise wurden zwei unserer Ausnahmeforderungen in den Verhandlungen berücksichtigt“, sagt Peter Mender und wertet es als Erfolg, dass die Splitting-Regelung erst nach dem 4. Lebensjahr des jüngsten Kindes zur Anwendung kommt und Familien, die für ein Kind erhöhte Familienbeihilfe beziehen, davon ausgenommen sind. Im Dezember 2025 bestand für 106.684 Kinder Anspruch auf den Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung.
Ausnahme für Mehrkindfamilien gefordert
Der Katholische Familienverband fordert auch für die 137.200 Familien, die für drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe beziehen, eine Ausnahmeregelung. „Je mehr Kinder eine Familie hat, desto höher muss das Erwerbsausmaß des zweiten Elternteils sein, damit die Familie den vollen Familienbonus ausschöpfen kann“, sagt Peter Mender und findet, dass die geplante Regelung Mehrkindfamilien strukturell benachteiligt.
Dass durch die Senkung des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ein Teil der Mindereinnahmen über die Erhöhung des jährlichen Pauschalbetrages vom Aufkommen an Einkommensteuer ausgeglichen werden soll, wird vom Katholischen Familienverband begrüßt. Der Entwurf sieht vor, dass ab dem Kalenderjahr 2028 der Abgeltungsbeitrag von dzt. knapp 700 Millionen Euro auf 1,3 Milliarden Euro erhöht werden soll. „Das ist ein wichtiger erster Schritt; auch wenn die fehlenden zwei Milliarden noch nicht zur Gänze gegenfinanziert sind“, so Peter Mender.
Widersprüchliche Signale bei Erwerbsanreizen
Auch die geplante Abschaffung der Befreiung vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag für niedrige Einkommen wird kritisch gesehen. Davon wären insbesondere viele teilzeitbeschäftigte Frauen betroffen. „Einerseits soll über die Neuregelung des Familienbonus ein Anreiz geschaffen werden, dass Mütter stärker in den Arbeitsmarkt eintreten. Andererseits werden gerade niedrige und mittlere Erwerbseinkommen zusätzlich belastet. Das ist widersprüchlich und kontraproduktiv“, sagt der Präsident des Katholischen Familienverbandes und rechnet vor: „Eine Wiedereinsteigerin mit einem Brutto-Einkommen von 2.000 Euro erhält dann 500 Euro Familienbonus, gleichzeitig zahlt sie aber etwa 800 Euro/Jahr mehr Abgaben. Da stimmt doch im System etwas nicht.“
Der Katholische Familienverband appelliert an den Nationalrat, die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf Familien sorgfältig zu prüfen und notwendige Korrekturen vorzunehmen. „Eine nachhaltige Budgetkonsolidierung darf nicht auf Kosten von Kindern und Familien erfolgen“, so Mender abschließend.

