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Familienbonus: Endlich stärkere Berücksichtigung von Kindern im Steuerrecht

Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes, begrüßt den Familienbonus und weist die reflexartige Kritik daran zurück: „Es ist nicht angebracht, Familien dadurch gegeneinander auszuspielen.“

 

Wien, 10. Jänner 2018. „Finanzielle Leistungen gut, Sachleistungen ausbaufähig, steuerliche Berücksichtigung von Sorgepflichten fast null“, fasst Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes einen Befund der OECD aus dem Jahr 2011 über die österreichische Familienpolitik zusammen. Daher begrüßt Trendl ausdrücklich den geplanten Familienbonus: „Familien gehörten bei der letzten Steuerreform 2016 zu den Verlierern, dies bestätigte sogar die EU Kommission. Es war höchste Zeit, diesen Missstand zu beheben“, so Trendl. „Es darf nicht egal sein, wie viele Menschen von einem Einkommen leben müssen. Mit dem Steuerbonus finden nun Sorgepflichten für Kinder, insbesondere ab dem 10. Lebensjahr, eine stärkere und einfachere Berücksichtigung im Steuerrecht“, so der Familienverbandspräsident.

 

Die Kritik, dass der Bonus nur steuerzahlenden Eltern zu Gute komme, weist Trendl entschieden zurück: „Bei einem Brutto-Einkommen von 2.000 Euro bleiben rund 1.500 Euro netto im Monat und es fallen jährlich 1.500 Euro Lohnsteuer an. Diese würde bei einem Kind komplett rückerstattet werden“, rechnet Trendl vor. „Wenn von diesem Einkommen zwei oder mehr Menschen leben müssen – und das ist die Realität in vielen Familien - kann man beim besten Willen nicht von Wohlhabenden sprechen“, so der Familienverbandspräsident. „Den Familienbonus reflexartig schlecht zu machen und damit Familien gegeneinander auszuspielen ist nicht angebracht“, so Trendl.

Der Familienverbandspräsident räumt ein, dass es auf die konkrete Ausgestaltung im Gesetzesentwurf, der noch vorgelegt werden muss, ankommt: „Der Katholische Familienverband geht aber davon aus, dass dieser Bonus zwischen beiden Elternteilen gesplittet werden kann.“

 

Positiv beurteilt er auch die Ankündigung von Finanzminister Hartwig Löger, dass auch Alleinverdiener- Familien und Alleinerzieher-Familien, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, in einer Form von dem Bonus profitieren sollten: „Es ist klar, dass man nicht mehr als zu 100 Prozent entlastet werden kann“, ist sich Trendl aus steuerlicher Sicht bewusst. „Dennoch ist es sehr gut, dass gerade Alleinverdiener/innen und Alleinerzieher/innen auch von dieser steuerlichen Maßnahme profitieren“, so Trendl.

 

Gestrichen werden im Gegenzug der bisherige Kinderfreibetrag von 440 Euro im Jahr und die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten von 2.300 Euro im Jahr. Dass der Bonus dennoch eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung ist, liegt für den Familienverbandspräsidenten auf der Hand. „Bisher konnten 2.300 Euro für Kinderbetreuungskosten als Freibetrag geltend gemacht werden“, so der Steuerberater über den Status Quo. Diese Maßnahme verminderte aber nicht die Steuerlast, sondern das zu versteuernde Einkommen: „Davon haben Eltern, die Geld für Kinderbetreuung ausgegeben haben, profitiert“, so Trendl. Zudem war diese Absetzmöglichkeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes begrenzt. „Der neue Familienbonus setzt keinen Nachweis von Kinderbetreuungskosten mehr voraus und gilt bis 18 Jahre. Ein Absetzbetrag für Studierende in Höhe von 500 Euro wäre ebenfalls eine Verbesserung und zu begrüßen.

 

Die Einführung des Familienbonus´ bedeutet für die Familien eine deutliche Entlastung, die Bürokratie wird verringert und die Wahlfreiheit der Eltern gefördert“, ist der Präsident der größten überparteilichen Familienorganisation überzeugt.

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