Katholischer Familienverband: Inklusion darf keine Qualitätsverschlechterung bedeuten
Gleichzeitig gehe es nicht darum, bewährte Strukturen einfach abzuschaffen: „Jedes Kind soll das Recht auf einen inklusiven Schulplatz haben. Dennoch zeigen zahlreiche Gespräche mit betroffenen Eltern und Pädagog/innen, dass in manchen Fällen kleinere, spezialisierte Lernsettings ein besseres Umfeld für individuelle Förderung bieten.“ Der Familienverband fordert daher klare Wahlfreiheit für Familien: „Eltern wissen meist sehr genau, was ihre Kinder brauchen und müssen auch entsprechend entscheiden können.“
Für den Katholischen Familienverband bedeutet Inklusion nicht Gleichmacherei, sondern gemeinsames Lernen mit unterschiedlichen Methoden. Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen: kleine Klassen, Teamteaching sowie eine enge multiprofessionelle Zusammenarbeit. „Inklusion heißt: gleicher Inhalt, aber unterschiedliche Wege dorthin. Das gelingt nur mit ausreichend Ressourcen und gut ausgebildeten Pädagog/innen“, so Kahl. Der Nationale Aktionsplan zur Inklusion müsse hier konsequent umgesetzt werden.
Klar ist für den Verband auch: Spezialisierte Schulformen sollen weiterhin bestehen bleiben - unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung, ob Sonderschule, sonderpädagogisches Zentrum oder Förderschule – und zwar für jene Kinder, die sie tatsächlich benötigen und die bessere Lernfortschritte in homogenen, kleinen Gruppen erzielen. „Diese Angebote dürfen nicht verschwinden. Sie sind aber auch nicht als Ausweichlösung gedacht, wenn Integration im Regelsystem an fehlenden Ressourcen scheitert“, so die Bildungsexpertin.
Handlungsbedarf sieht der Familienverband zudem in der Ausbildung von Pädagog/innen: Sonderpädagogische Inhalte sind derzeit häufig nur als Schwerpunkt oder Vertiefung wählbar. „Hier braucht es eine verbindliche Verankerung in der Grundausbildung.“ Auch geeignete Lehr- und Lernmaterialien müssen verstärkt zur Verfügung gestellt werden.
Doch Inklusion endet nicht bei der Schule. Auch passende Ferien- und Nachmittagsbetreuungsangebote sind essenziell. „Für Eltern von Kindern mit Behinderungen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach wie vor eine große Herausforderung, oft sogar unmöglich. Es braucht ausreichend inklusive Betreuungsplätze und entsprechende finanzielle Unterstützung, damit echte Wahlfreiheit möglich wird“, fordert Kahl.
Positiv bewertet der Familienverband das im Regierungsprogramm verankerte 11. und 12. Schuljahr für betroffene Kinder. „Wir wissen, dass bei vielen Kindern – etwa mit Trisomie 21 – das Lernfenster lange offen ist und gerade in diesem Alter große Fortschritte möglich sind. Dieser Rechtsanspruch sollte rasch umgesetzt werden.“
Das klare Bekenntnis zur Inklusion von Bildungsminister Christoph Wiederkehr wird begrüßt, zugleich mahnt der Familienverband zur Vorsicht: „Es darf nicht passieren, dass unter dem Anspruch der Inklusion bewährte Strukturen aufgegeben werden und Reformen am Ende zu einem Qualitätsverlust führen.“
Abschließend betont der Verband die zentrale Rolle der Schulpartnerschaft: „Betroffene Eltern, Schüler/innen und Pädagog/innen müssen unbedingt in Reformprozesse eingebunden werden – sie sind die wahren Expert/innen, wenn es um gelingende Inklusion geht.“

